Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden AGB gelten für alle Angebote der Freiraum GmbH

 

1. Geltungsbereich
a) Für alle Lieferungen und Leistungen der FREIRAUM GmbH (nachfolgend: FREIRAUM), insbesondere für Schulungen, Reisen, Tandemflüge oder den Erwerb von Ware aus dem FREIRAUM- Gleitschirmfachhandel gelten ergänzend zu den sonstigen ausdrücklichen Vertragsvereinbarungen zwischen FREIRAUM und dem Flugschüler, Teilnehmer, Passagier oder Kunde (nachfolgend: Kunde) ausschließlich diese AGB.
b) Andere Bedingungen, z.B. allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, werden auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung oder Zahlungsannahme von FREIRAUM nicht anerkannt, es sei denn, FREIRAUM hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsschluss
a) Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde FREIRAUM den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Ausschreibung (Reisebeschreibung) und die ergänzenden Informationen von FREIRAUM für die jeweilige Schulung, Fortbildung, Reise oder Tandemflug, soweit diese dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden.
b) Die Buchung kann entweder per Anmeldeformular auf http://freiraum-info.de, per E-Mail oder per Post erfolgen.
c) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Flugschülern, Mitreisenden oder sonstigen Personen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
d) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) von FREIRAUM zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird FREIRAUM dem Kunden jedoch grundsätzlich eine schriftliche Anmeldebestätigung übermitteln. Dies gilt auch bei Buchungen per Anmeldeformular auf http://freiraum-info.de.
e) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung durch FREIRAUM vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot durch FREIRAUM vor, an das FREIRAUM für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber FREIRAUM die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
f) Hinsichtlich der im oder über den FREIRAUM- Gleitschirmfachhandel angebotenen Waren kommt ein wirksamer Kaufvertrag zwischen FREIRAUM und dem Kunden erst dadurch zustande, dass FREIRAUM das verbindliche Angebot des Kunden, eine bestimmte Ware erwerben zu wollen, annimmt.
g) Bei einer Storno des Kunden, kann FREIRAUM  auch den vollen Kurs oder Reisepreis berrechnen.

 

3. Zahlung und Preise
a) Der Kunde ist verpflichtet, die für die gebuchten Leistungen oder die gekaufte Ware vereinbarten Preise zu zahlen.
b) Die angegebenen Preise für die Leistungen oder von FREIRAUM angebotenen Waren schließen jeweils die geltende MwSt. ein.
c) Zusammen mit der Anmeldebestätigung verschickt FREIRAUM eine Rechnung, die bar oder per Überweisung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, jedoch spätestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn, zu begleichen ist.
d) Bei einem Reisevertrag im Sinne von §§ 651a ff. BGB wird nach Vertragsabschluss und Aushändigung der entsprechenden Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, die vom Kunden innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig.
e) Eine Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Kursgebühren für einen Schnupperkurs werden bei einer Teilnahme innerhalb von 3 Monaten an einem weiterführenden Kurs zu 50 Prozent angerechnet.
f) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist FREIRAUM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten bzw. dem Entschädigungsanspruch gemäß Ziffer 6 zu belasten.
g) Bei einer Storno des Kunden, kann FREIRAUM  auch den vollen Kurs oder Reisepreis berrechnen.

 

4. Voraussetzungen für Teilnehmer an Schulungen, Fortbildungen, Reisen, Tandemflügen
a) Der Kunde versichert mit der Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Kunde verantwortlich, dieser hat bei Zweifeln an seiner Eignung hinsichtlich der mit der Schulung, Fortbildung, Reise bzw. dem Tandemflug verbundenen Belastungen entsprechenden ärztlichen Rat einzuholen.
b) Einige von FREIRAUM angebotene Veranstaltungen besitzen Erlebnis-Charakter und erfordern ein bestimmtes Maß an Fitness und körperlicher Belastbarkeit. Angaben in Prospekten zu den körperlichen Anforderungen bestimmter Veranstaltungen macht FREIRAUM nach bestem Wissen und Gewissen. Eine sorgfältige Prüfung und Selbsteinschätzung, gegebenenfalls unter Heranziehung eines Hausarztes, wird dem Kunden dringend empfohlen. Im Falle von Zweifeln ist der Kunde verpflichtet, zusätzliche konkrete Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen bei FREIRAUM einzuholen.
c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des von FREIRAUM eingesetzten Flugschulpersonals und deren Erfüllungsgehilfen unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, ist FREIRAUM ausdrücklich dazu berechtigt, den Teilnehmer ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
d) FREIRAUM setzt beim Teilnehmer Teamgeist und eine der jeweiligen Schulung, Fortbildung, Reise oder dem Tandemflug entsprechende Kondition voraus.
e) Soweit der Kunde eine Buchung für andere Teilnehmer als sich selbst vornimmt, hat er den oder die Teilnehmer über die vorgenannten Voraussetzungen zu informieren; Ziffer 2 c) gilt entsprechend.
f) Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen.
g) Das Mindestalter für die Teilnahme an Schulungen ist 14 Jahre, wobei die abschließende Prüfung erst ab dem 16. Lebensjahr absolviert werden kann.

 

5. Leistungen sowie Leistungs- und Preisänderungen
a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, namentlich den Reisebeschreibung von FREIRAUM unter Berücksichtigung der Angaben in der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung). Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind dann nicht bindend, soweit FREIRAUM den Kunden vor verbindlichem Vertragsschluss ausdrücklich auf eine etwaige Änderung der Prospektangaben hingewiesen hat und der Kunde mit den Änderungen einverstanden ist.
b) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von FREIRAUM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen.
c) FREIRAUM ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen zu informieren.
d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Leistung zu verlangen, soweit FREIRAUM in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von FREIRAUM über die Änderung der Leistung FREIRAUM gegenüber geltend zu machen.
e) FREIRAUM behält sich vor, bei einem Reisevertrag im Sinne von §§ 651a ff. BGB die vereinbarten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Verhältnis zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Eine solche Preiserhöhung ist nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für FREIRAUM nicht vorhersehbar waren.
f) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises gem. Ziffer 5 e) dieser AGB wird FREIRAUM den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn FREIRAUM in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

 

6. Rücktritt durch den Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Reise oder der sonstigen Leistung zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per Telefax gegenüber FREIRAUM an FREIRAUM GmbH, Bärngschwendt 6, 83324 Ruhpolding. Fon: 08663/4198969 zu erklären.
b) Tritt der Kunde vor Beginn der Reise oder der sonstigen Leistung zurück oder tritt er die Leistung nicht an, so verliert FREIRAUM den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann FREIRAUM, soweit der Rücktritt nicht von FREIRAUM zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweils vereinbarten Preis verlangen.
c) FREIRAUM kann den Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Leistung in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis pauschalieren und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird unter den vorgenannten Grundsätzen – vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen in der Reisebeschreibung – grundsätzlich wie folgt berechnet, wobei es hinsichtlich des Zeitpunkts auf den Zugang der Rücktrittserklärung bei FREIRAUM ankommt:

Gleitschirmkurse oder Fortbildungen mit Eigenanreise und ohne Unterbringung sowie Gleitschirmreisen
• bis 30 Tage vor vereinbartem Reiseantritt 20 % des vereinbarten Preises,
• ab dem 29. bis 15. Tag vor vereinbartem Reiseantritt 50 % des vereinbarten Preises,
• ab dem 14. bis 7. Tag vor vereinbartem Reiseantritt 90 % des vereinbarten Preises,
• ab dem 6. Tag vor vereinbartem Reiseantritt 100 % des vereinbarten Preises.
d) Dem Kunden bleibt unbenommen, FREIRAUM nachzuweisen, dass FREIRAUM überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
e) Anstatt der pauschalen Entschädigung kann FREIRAUM, die konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. In diesem Fall ist FREIRAUM verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
f) Das gesetzliche Recht des Kunden einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Der Ersatzteilnehmer muss ebenfalls die Voraussetzungen für die Teilnahme gem. Ziffer 4 dieser AGB erfüllen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Dritte und der Kunde gegenüber FREIRAUM als Gesamtschuldner für den Reisepreis und gegebenenfalls durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
g) Bei einer Storno des Kunden, kann FREIRAUM  auch den vollen Kurs oder Reisepreis berechnen.

 

7. Umbuchungen
a) Bei Gleitschirmkursen, Fortbildungen mit Eigenanreise und ohne Unterbringung sowie bei gebuchten Tandemflügen ist der Kunde berechtigt, die von ihm gebuchte Veranstaltung bis 30 Tage vor vereinbartem Antritt aus persönlichen Gründen einmalig um bis zu 15 Monate zu verschieben, ohne dass dem Kunden von FREIRAUM gesonderte Kosten in Rechnung gestellt werden, vorausgesetzt FREIRAUM ist in der Lage, dem Kunden einen solchen Gleitschirmkurs, eine solche Fortbildung oder einen Tandemflug ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.
b) Die vom Kunden bereits geleistete Zahlung für eine Teilnahme an der gleichen Veranstaltung zu einem späteren Termin bleibt bestehen. Nach Ablauf von 15 Monaten ohne Nachholung der durch den Kunden verschobenen Leistung verbleibt die vom Kunden geleistete Zahlung bei FREIRAUM.
c) Allgemein bei allen Gleitschirmreisen sowie ab dem 29. Tag vor vereinbartem Antritt des ursprünglichen Gleitschirmkurses, der Fortbildung mit Eigenanreise und ohne Unterbringung oder des gebuchten Tandemfluges ist eine Umbuchung nur in Form eines Rücktritts vom ursprünglichen Vertrag nach den vorgenannten Grundsätzen der Ziffer 6 und einer entsprechenden Neuanmeldung möglich.
d) Alternativ steht es dem Kunden frei, für die ursprüngliche Reise oder Veranstaltung einen die Voraussetzungen der Ziffer 4 dieser AGB entsprechenden Ersatzteilnehmer zu stellen. Tritt ein Dritter in den ursprünglichen Vertrag ein, so haften der Dritte und der Kunde gegenüber FREIRAUM als Gesamtschuldner für den Reisepreis und gegebenenfalls durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
e) Umbuchungen durch Kunden haben aus Gründen der Beweisführung schriftlich vorgenommen zu werden.
f) Bei einer Storno des Kunden, kann FREIRAUM  auch den vollen Kurs oder Reisepreis berechnen.

 

8. Rücktritt durch FREIRAUM wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
a) FREIRAUM ist berechtigt, bis 14 Tage vor Kurs-, Fortbildungs- oder Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der Ausschreibung (Reisebeschreibung) und in der Buchungsbestätigung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Kurs-, Fortbildungs- oder Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, ausdrücklich angegeben wurden.
b) FREIRAUM ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten.
c) Vom Kunden bereits geleistete Zahlungen werden diesem umgehend zurückerstattet.

 

9. Kündigung durch FREIRAUM aus verhaltensbedingten Gründen
a) FREIRAUM kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von FREIRAUM eine Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
b) Kündigt FREIRAUM, so behält FREIRAUM den Anspruch auf den vereinbarten Preis. FREIRAUM muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.

 

10. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
a) Wird die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung (Kurs, Fortbildung, Tandemflug, Reise) infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl FREIRAUM als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
b) Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, so verliert FREIRAUM den Anspruch auf den vereinbarten Preis, kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine dem – im Verhältnis des Wertes der vereinbarten Veranstaltung im mangelfreien Zustand herabgesetzten – tatsächlichen Wert entsprechende Entschädigung verlangen.
c) FREIRAUM ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

 

11. Wetter
a) Falls im Rahmen der Ausbildung zur A-Lizenz witterungsbedingt flugpraktische Kursabschnitte nicht durchgeführt werden können, kann der Kursteilnehmer die fehlenden Flüge und ausgeschiedenen Leistungen innerhalb von 15 Monaten ab Kursbeginn nachholen, vorausgesetzt FREIRAUM ist in der Lage, dem Kunden einen entsprechenden Gleitschirmkurs aus seinem Angebot anzubieten. Dies gilt bei vereinbarten Tan- demflügen entsprechend.
b) Für Inhaber der A-Lizenz oder der B-Lizenz oder eines vergleichbaren Luftfahrerscheines erfolgt die Teilnahme an den Fortbildungen und Urlaubsreisen von FREIRAUM wetterbezogen auf eigenes Risiko. In den Ausschreibungen (Reise- beschreibungen) für Fortbildungen und Urlaubsreisen angege- bene Flugtage sind unverbindlich und dienen lediglich als Anhaltspunkt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Flugtagen bei einer Fortbildung oder einer Urlaubsreise besteht nicht. Dies gilt lediglich in denjenigen Fällen nicht, soweit eine bestimmte Anzahl an Flugtagen ausdrücklich als „garantiert“ angegeben wird.
c) Es obliegt dem jeweiligen Kursleiter, den Flugbetrieb abhängig von den Wetterbedingungen jederzeit abzuändern oder einzustellen.

 

12. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
a) Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.
b) FREIRAUM wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

13. Gewährleistung
a) Wird eine Veranstaltung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. FREIRAUM kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
b) Der Kunde kann eine Minderung des Preises verlangen, falls Veranstaltungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) FREIRAUM gegenüber anzuzeigen, wobei dies auch gegenüber dem von FREIRAUM eingesetzten Reiseleiter vor Ort erfolgen kann. Der Preis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Veranstaltung und der erbrachten Leistungen maßgeblich ist.
c) Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet FREIRAUM innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, FREIRAUM erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von FREIRAUM verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag hiernach entsprechend aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet FREIRAUM nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Bei einem Mangel der Veranstaltung kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den FREIRAUM nicht zu vertreten hat.

 

14. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung von FREIRAUM ist für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder FREIRAUM für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Die deliktische Haftung für Sachschäden, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
c) Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger des Veranstalters Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich FREIRAUM als Veranstalter bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
d) FREIRAUM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Ausschreibung (Reisebeschreibungen) und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von FREIRAUM sind. FREIRAUM haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch FREIRAUM ursächlich geworden ist. Hierbei gelten jedoch ebenfalls die unter Ziffer 14 a) bis c) geregelten Haftungsbeschränkungen.

 

15. Geltendmachung von Ansprüchen
a) Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung einer Reise hat der Kunde innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber FREIRAUM geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber FREIRAUM GmbH, Bärngschwendt 6, 83324 Ruhpolding erfolgen. Sie ist formlos möglich, es wird aber empfohlen, etwaige Ansprüche schriftlich geltend zu machen.
b) Die vorgenannte Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flugreisen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadenersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadenersatz- anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
c) Die vorgenannten Fristen beginnen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde.

 

16. Verjährung
a) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FREIRAUM oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FREIRAUM oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Alle übrigen Ansprüche verjähren nach einem Jahr.
c) Die Verjährung nach den Ziffern 16 a) und b) beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reise- oder Veranstaltungsendes folgt. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder an einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

 

17. Schäden und Verlust der Ausrüstung
a) FREIRAUM haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Kunden. Die Teilnahme des Kunden erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung auf einem Verschulden von FREIRAUM beruht.
b) Verlust und Beschädigungen flugschuleigener Ausrüstungsteile sind vom Kunden zu ersetzen, soweit dieser den Schaden zu vertreten hat. FREIRAUM übernimmt Kosten bei Schäden nur während der 4-tägigen Grundausbildung, es sei denn der Schaden entstand wegen Nichtbefolgung von Anweisungen des FREIRAUM-Personals.

 

18. Informationspflichten über die Identität des ausfüh- renden Luftfahrtunternehmens
a) Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet FREIRAUM als Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist FREIRAUM verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald FREIRAUM weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss FREIRAUM den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss FREIRAUM den Kunden über den Wechsel informieren. FREIRAUM muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
b) Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, kann über die Internetseite http://www.lba.de abgerufen werden.

 

19. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
a) Der Kunde hat sorgfältig auf die in den Reisebeschreibungen von FREIRAUM gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes oder Personalausweises sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reiseteilnehmers und Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
b) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von FREIRAUM bedingt sind.
c) Der Kunde hat FREIRAUM insbesondere rechtzeitig zu unterrichten, wenn ihm erforderliche Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist bzw. nicht bis spätestens 14 Tagen vor Antritt einer Reise zugegangen sind.

 

20. Versicherungen
a) Für Schulungen, Fortbildungen, Reisen und Tandemflüge bestehen für FREIRAUM die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht-Versicherungsverträge. Unter anderem besteht eine Gleitschirm-Halterhaftpflichtversicherung für die von FREIRAUM zu Schulungszwecken oder für Tandemflüge genutzten und/oder Kunden als Leihausrüstung zur Verfügung gestellten FREIRAUM eigenen Gleitschirme. Die Halter- Haftpflichtversicherung deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und Sachen Dritter, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verursacht worden sind. Bei Verwendung von kundeneigenen Gleitschirmen oder Gleitschirmen Dritter durch den Kunden hat der Kunde sicherzustellen, dass hinsichtlich der Gleitschirme eine Zulassung, eine entsprechende Gleitschirm-Halterhaftpflichtversicherung und ein gültiger Zwei-Jahres-Check bestehen.
b) Weitergehende Versicherungsverträge insbesondere solche zur Absicherung der Haftpflicht des Kunden bestehen über FREIRAUM nicht.
c) Der Krankenversicherungsschutz des Kunden besteht grundsätzlich weiter, da Gleitschirmfliegen nicht als sogenannte Gefahrensportart eingestuft wird. Zusätzliche persönliche Versicherungen wie Unfall- oder Lebensversicherung sind über das Gleitschirmfliegen zu informieren. Bei bestehenden Versicherungen wird dies in der Regel widerspruchslos akzeptiert. Bei der Unfallversicherung sind eventuell Mehrbeiträge für Flugsport zu bezahlen.
d) Für Auslandsreisen und Fortbildungskurse im Ausland empfiehlt FREIRAUM den Kunden insbesondere den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sowie einer Reiserücktrittsversicherung.

 

21. Sonstiges
a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FREIRAUM findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
b) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem rechtlichen Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

22. Widerrufsrecht

 

  1. Ausnahmen bzw. Einschränkungen des Widerrufsrechts:

1.1 Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gem. § 312 g Abs. 2 Satz 1 Ziffer 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. 

Das bedeutet, soweit FREIRAUM Gleitschirmkurse oder Fortbildungen mit Eigenanreise und ohne Unterbringung anbietet, besteht dann kein Widerrufsrecht für den Verbraucher, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht und FREIRAUM seine begrenzten Ressourcen für den vertraglich vereinbarten Termin oder Zeitraum für den Verbraucher bereithält. Jede Buchung solcher Gleitschirmkurse oder Fortbildungen ist damit unmittelbar nach Auftragsbestätigung durch FREIRAUM bindend. Ein Rücktritt des Verbrauchers ist lediglich unter den Voraussetzungen/Bedingungen gem. Ziffer 6 der FREIRAUM-AGB möglich.

 

  1. Im Falle von Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB besteht gem. § 312 Abs. 2 Ziffer 4 i.V.m. § 312 g Abs. 2 Satz 2 BGB bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB, besteht dann kein Widerrufsrecht des Verbrauchers, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind.

Dies bedeutet, soweit FREIRAUM Gleitschirmreisen anbietet, besteht dann kein Widerrufsrecht für den Verbraucher, wenn die Vertragserklärungen über Fernkommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Internetseite von FREIRAUM) erfolgten bzw. der Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen aufgrund vorhergehende Bestellung des Verbrauchers vorgenommen wurde. Jede Buchung solcher Gleitschirmreisen ist damit unmittelbar nach Auftragsbestätigung durch FREIRAUM bindend. Ein Rücktritt des Verbrauchers ist lediglich unter den Voraussetzungen/Bedingungen gem. Ziffer 6 der FREIRAUM-AGB´s möglich.

Stand 2018/19